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Einbruchschutz

Nachrüsten bringt Sicherheit

Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen empfehlen u. a. die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen.

Errichternachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen“

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.

Mit diesem Nachweis werden Ratsuchenden Unternehmen benannt, die sich freiwillig einem Aufnahmeverfahren beim Hessischen Landeskriminalamt, basierend auf dem „Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen“ unterzogen und die formellen, personellen und fachlichen Vorraussetzungen nachgewiesen haben. (Quelle: Polizei Hessen)

Auf der Website der Polizei Hessen finden Sie eine Adressliste und den bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog.